Substanzgebrauchsstörung: Diagnosekriterien gemäß DSM-V

In 2013 erschien die fünfte Version des Diagnostic and Statistical Manual (DSM-V), das die amerikanische Psychiatriegesellschaft herausgibt. Diese Klassifikation bricht mit der bisherigen Unterscheidung zwischen Missbrauch und Abhängigkeit und kategorisiert stattdessen anhand von insgesamt elf Kriterien, ob eine moderate oder eine schwere Substanzgebrauchsstörung vorliegt. Sind - bezogen auf die vergangenen zwölf Monate - zwei bis drei Kriterien erfüllt, so liegt eine moderate Störung vor, bei vier oder fünf erfüllten Kriterien eine schwere Störung. Die Kriterien sind:

  • wiederholter Konsum, sodass wichtige Verpflichtungen in der Arbeit, in der Schule oder zu Hause vernachlässigt werden;
  • wiederholter Konsum in Situationen, in denen es auf Grund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann;
  • wiederholter Konsum trotz ständiger oder wiederholter sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme;
  • Toleranzentwicklung, gekennzeichnet durch Dosissteigerung oder verminderte Wirkung;
  • Entzugssymptome oder Substanzkonsum, um Entzugssymptome zu vermeiden;
  • längerer Konsum oder in größerer Menge als geplant (Kontrollverlust);
  • anhaltender Kontrollwunsch oder erfolglose Versuche der Kontrolle;
  • hoher Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von der Wirkung des Konsums zu erholen;
  • Aufgabe oder Reduzierung von Aktivitäten zugunsten des Substanzkonsums;
  • fortgesetzter Gebrauch, obwohl körperliche oder psychische Probleme bekannt sind;
  • starkes Verlangen oder Drang, die Substanz zu konsumieren (Craving).

Es muss sich zeigen, ob durch den neuen Kriterienkatalog eine problematische Langzeitverschreibung von Medikamenten häufiger als bisher als schwere Störung - vergleichbar der bisherigen Diagnose "Abhängigkeit" im DSM-IV - erkannt wird.

Seiteninfo

Text: Prof. Dr. Gerd Glaeske, Dr. med. Rüdiger Holzbach, Daniela Boeschen