Apotheker und Patient

Wenn Patientinnen und Patienten den Verdacht haben, dass sie ein Medikament zu viel oder zu lange einnehmen – seien es Benzodiazepine, Abführmittel, Schmerzmedikamente oder andere Arzneimittel – können sie auch in ihrer Apotheke einmal nachfragen:

  • Bei welchen Beschwerden, in welcher Dosierung und wie lange darf das Medikament eingenommen werden?
  • An welchen Symptomen erkenne ich einen kritischen Gebrauch?
  • Wie kann ich das Medikament absetzen?
  • Gibt es möglicherweise Alternativen?

Beispielsweise können verstärkte Schlafstörungen oder Depressionen, nachlassendes Gedächtnis und schlechte Konzentration oder ein gefühlsmäßiges Abstumpfen Folgen einer Langzeiteinnahme von Benzodiazepinen sein. In diesem Fall sind Apotheker – neben dem Behandelnden Arzt – vertrauenswürdige Ansprechpersonen für derartige Fragen.

Arzt und Apotheker einbinden

Die Apothekerin, der Apotheker weiß eventuell auch, ob es spezielle Beratungsstellen in der Nähe gibt. So können Patienten in der Apotheke wertvolle Tipps bekommen, die sie anschließend mit ihrem Arzt besprechen sollten. Apotheker sind zwar Spezialisten für Arzneimittel – nichtsdestotrotz sollte der Arzt, die Ärztin mit einbezogen werden, insbesondere, wenn es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Eventuell kann das auch der Apotheker übernehmen und mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen.

Vor allem kann die Patientin, der Patient in der Apotheke klären: Gehört das betreffende Mittel zu den kritischen Arzneimitteln, bei denen die 4-K-Regel anzuwenden ist? Nämlich: Klare Indikation, kleinste notwendige Dosis, kurze Anwendung und kein schlagartiges Absetzen. Gerade was das Absetzen angeht, macht es für die Patienten durchaus Sinn, neben dem Arzt auch den Apotheker mit einzubinden, der auch mal ohne Termin zwischendurch für eine Beratung zur Verfügung steht.