Behandlung der zugrunde liegenden psychischen Störung

Aufgrund der hohen Rate psychischer Komorbidität, die auch oft Auslöser der Medikamenteneinnahme ist, gilt es, eine möglicherweise bestehende psychische Störung in die Intervention einzubeziehen.

Dazu können entsprechende diagnostische Schritte notwendig sein. Je nachdem, welche Störung zugrunde liegt, ist es in vielen Fällen sinnvoll, spezialisierte Hilfen zu nutzen. Das wird in vielen Fällen Psychotherapie sein, aber auch Schmerztherapie, suchtspezifische oder schlafmedizinische Behandlung.

Ziel ist es, Patientin oder Patient zu deren Inanspruchnahme zu motivieren. Hierbei können die gleichen Methoden der Gesprächsführung genutzt werden, wie sie oben beschrieben wurden. Häufig indiziert die Schwere der Abhängigkeitserkrankung, suchtspezifische Hilfen ergänzend oder überleitend in Anspruch zu nehmen. Dies sollte in jedem Fall dann erfolgen, wenn die gewünschten Ziele nicht erreicht werden.

Es kommen Einrichtungen der Suchthilfe (Beratungsstellen, Fachkliniken) und medizinisch-psychiatrische Versorgung (Entwöhnungsangebote) infrage sowie Fachärzte.

Informationen zu ambulanten und stationären Einrichtungen der Suchthilfe finden Sie auf der Homepage der DHS und im Suchthilfeverzeichnis.

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Text: PD Dr. Hans-Jürgen Rumpf; Dr. Gallus Bischof; Prof. Dr. Ulrich John