Abhängigkeit: Diagnosekriterien gemäß ICD-10

Die WHO unterscheidet im ICD-10 zwischen Missbrauch und Abhängigkeit von Substanzen, zu finden unter:

  • "Störungen durch Opiate" (F11) für opiathaltige Schmerzmittel
  • "Störungen durch Hypnotika und Sedativa" (F13) für Barbiturate, Benzodiazepine und Non-Benzodiazepine
  • "Störungen durch Stimulanzien" (F15) für amphetamin- und koffeinhaltige Präparate
  • "Missbrauch von nicht abhängig machenden Substanzen" (F55) für freiverkäufliche Schmerzmittel, Nasensprays und ephedrinhaltige Präparate

Die Abhängigkeit wird gemäß ICD anhand von sechs Kriterien definiert, von denen mindestens drei innerhalb des zurückliegenden Jahres erfüllt gewesen sein müssen. Diese Kriterien sind:

  • starker Wunsch und/oder Zwang, das Medikament zu konsumieren;
  • verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Menge und/oder der Beendigung der Einnahme;
  • körperliche Entzugssymptome;
  • Toleranzentwicklung (Wirkverlust) bzw. Dosissteigerung;
  • erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen oder sich von den Folgen des Konsums zu erholen, verbunden mit der Vernachlässigung anderer Interessen;
  • fortgesetzter Konsum trotz Folgeschäden.

Die sechs Diagnosekriterien von ICD 10 werden im ICD 11 zu drei Paaren zusammengeführt, von denen ein Kriterium pro Paar erfüllt sein muss, um das Paar als erfüllt anzusehen. Wenn zwei der drei Paare positiv sind, besteht eine Abhängigkeit:

  • Toleranzentwicklung und Entzugssymptome
  • Suchtverlangen (Cravig) und Kontrollminderung / -verlust
  • Vernachlässigung von Verpflichtungen und Vergnügen zugunsten des Substanzkonsums und fortgesetzter Substanzkonsum trotz schädlicher Folgen