Abhängigkeit: Diagnosekriterien gemäß ICD-10

Die WHO unterscheidet im ICD-10 zwischen Missbrauch und Abhängigkeit von Substanzen, zu finden unter:

  • "Störungen durch Opiate" (F11) für opiathaltige Schmerzmittel
  • "Störungen durch Hypnotika und Sedativa" (F13) für Barbiturate, Benzodiazepine und Non-Benzodiazepine
  • "Störungen durch Stimulanzien" (F15) für amphetamin- und koffeinhaltige Präparate
  • "Missbrauch von nicht abhängig machenden Substanzen" (F55) für freiverkäufliche Schmerzmittel, Nasensprays und ephedrinhaltige Präparate

Die Abhängigkeit wird gemäß ICD anhand von sechs Kriterien definiert, von denen mindestens drei innerhalb des zurückliegenden Jahres erfüllt gewesen sein müssen. Diese Kriterien sind:

  • starker Wunsch und/oder Zwang, das Medikament zu konsumieren;
  • verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Menge und/oder der Beendigung der Einnahme;
  • körperliche Entzugssymptome;
  • Toleranzentwicklung (Wirkverlust) bzw. Dosissteigerung;
  • erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen oder sich von den Folgen des Konsums zu erholen, verbunden mit der Vernachlässigung anderer Interessen;
  • fortgesetzter Konsum trotz Folgeschäden.

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Text: Prof. Dr. Gerd Glaeske, Dr. med. Rüdiger Holzbach, Daniela Boeschen