Organisationen und Verbände

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ist der Zusammenschluss der in der Suchtkrankenhilfe bundesweit tätigen Verbänden und gemeinnützigen Vereinen in Deutschland. Mit wenigen Ausnahmen sind sämtliche Träger der ambulanten Beratung und Behandlung, der stationären Versorgung und der Selbsthilfe in der DHS vertreten. Ziel der DHS-Mitgliedsverbände ist es, ihre Fachkompetenz zu Fragen und Problemen der Suchtprävention und der Suchthilfe organisatorisch zu bündeln. Insofern steht die DHS für die Suchthilfe in Deutschland.

Gruppen und Organisationen der Sucht-Selbsthilfe sind häufig in Verbänden organisiert. Auf Bundesebene kümmern sich die Dachverbände um die gemeinsamen Interessen ihrer Gruppen und Mitglieder. Die meisten der bundesweiten Verbände sind Mitglied in der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Behörde hat die Aufgabe, die Bereitschaft der Bürger zu fördern, sich verantwortungsbewusst und gesundheitsgerecht zu verhalten und das Gesundheitssystem sachgerecht zu nutzen. Auch die Suchtprävention zählt zu den Aufgaben der BZgA. Darüber hinaus führt die sie Studien und Untersuchungen durch, die zur Verbesserung gesundheitlicher Aufklärung und Gesundheitserziehungim Bundesgebiet beitragen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist für die Ersatzkassen Deutschlands auf Bundesebene und Landesebene der Interessenverband sowie ein Anbieter von Dienstleistungen. Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ist der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland. In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind ihm als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Aufgaben der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung sowie auf internationaler Ebene übertragen worden.

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (kurz: Bundesärztekammer (BÄK)), ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland. Die 17 deutschen Ärztekammern sind gesetzlicherrichtete Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Bundesärztekammer selsbt ist keine Kammer, sie Vertritt als eingetragener Verein die Interessen der Ärztekammern und die berufspolitischen Interessen Ärzte in Deutschland. Als Vereinigung der deutschen Ärztekammern wirkt die Bundesärztekammer am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit. Sie unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Die KBV vertritt auf Bundesebene die Rechte der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) ist der deutsche Dachverband wissenschaftlicher Fachgesellschaften aus allen Gebieten der Medizin. Die AWMF koordiniert die Entwicklung von medizinischen Leitlinien für Diagnostik und Therapie durch die einzelnen Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Sie berät zudem über grundsätzliche und fachübergreifende Angelegenheiten und Aufgaben, erarbeitet Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese gegenüber den damit befassten Institutionen, insbesondere auch im politischen Raum.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ist die Spitzenorganisation der deutschen Apotheker, eine Interessengemeinschaft des bürgerlichen Rechts. Mitglieder der ABDA sind alle 17 Landesapothekerkammern sowie alle 17 Landesapothekerverbände. Aufgabe des Dachverbandes sind die politische Vertretung der berufstätigen Apothekerinnen und Apotheker, die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen sowie die Pflege der Zusammengehörigkeit der deutschen Apothekerschaft.

Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) ist eine interdisziplinäre medizinische Dachorganisation im Suchtbereich in engem kooperativem Kontakt mit verwandten Disziplinen wie Psychologie- und Sozialwissenschaften. Die DGS erarbeitet Konsenspapiere für den Behandlungsalltag wie auch für Politik und öffentliche Stellen (z.B. Substitution und Schwangerschaft, HIV/HCV-Leitlinien für IVDU) vertritt Mitgliederinteressen und Interessen suchtkranker Patienten.

Die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht) befasst sich mit aktuellen Fragen der Erforschung, Erkennung, Behandlung und Vorbeugung von riskantem Konsum, Abhängigkeit und Missbrauch von psychoaktiven Substanzen (insbesondere Alkohol, Tabak, Medikamente und Drogen) und nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten. Ziel der DG-Sucht ist die kritische Reflektion und ständige Verbesserung von Suchtforschung und Suchttherapie.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) ist eine medizinische Fachgesellschaft. Zu ihren Aufgaben zählen die Erforschung von Grundlagen von psychischen Störungen sowie die Verbesserung von Diagnostik und Therapie, die Prävention psychischer Störungen, der Erhalt und der Ausbau der vorhandenen Versorgungsstrukturen, die Unterstützung von Betroffenen und ihren Angehörigen, die Erstellung von Evidenz-basierten Leitlinien und wissenschaftlichen Stellungnahmen und die Beratung von Politik und Gesellschaft sowie Aufklärung der Öffentlichkeit über psychische Störungen und deren Behandlungsmöglichkeiten.