Anregungsmittel (Stimulanzien)

In Deutschland werden Psychostimulanzien im Wesentlichen bei Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS) bei Kindern sowie bei Narkolepsie, einer seltenen neurologischen Erkrankung, verordnet.

Die Verwendung von Stimulanzien in Schlankheitsmitteln führte in den vergangenen Jahren zu häufigen Missbrauchsfällen, so dass diese Medikamente der Betäubungsmittelrezeptpflicht unterstellt wurden. Zur Behandlung von Adipositas gelten Psychostimulanzien als Appetitzügler mittlerweile als überholt.

Darüber hinaus sind anregende Substanzen wie Amphetamine vor allem als illegale Drogen bekannt (Speed, Ecstasy).

Hauptindikation für die Verordnung von Psychostimulanzien in Deutschland ist die Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung AD(H)S. Die Verordnungen von Methylphenidat (z. B. Ritalin®, Medikinet®) haben in den letzten Jahren sehr stark zugenommen, insbesondere da mittlerweile auch Erwachsene mit einer AD(H)S diese Mittel erhalten dürfen.

In der Öffentlichkeit findet eine kontroverse Diskussion zur Behandlung von Kindern mit Psychopharmaka statt. Kritiker der Behandlungsform problematisieren, dass unerwünschtes Verhalten von Kindern mit Hilfe chemischer Substanzen reguliert werde. Die andere Seite argumentiert mit dem Einwand, bei der AD(H)S handele es sich um eine biologische Erkrankung des Gehirns, deren frühzeitige und effektive Behandlung die Kinder vor leidvollen und einschränkenden Symptomen und daraus resultierenden Folgeschäden bewahren könne. Behandelte AD(H)S-Kinder haben ein geringeres Risiko für Suchterkrankungen im Erwachsenenalter.

Die Diskussion sollte im Hinblick auf Betroffene deshalb nicht ideologisch geführt werden, sondern unter pragmatischer Abwägung der Vor- und Nachteile der Behandlung.

Notwendig sind dafür eine exakte, möglichst (kinder-) psychiatrisch abgesicherte Diagnose und eine sorgfältige Verlaufskontrolle. Die optimale Dosis von Methylphenidat muss sehr individuell bestimmt werden.

Im Hinblick auf eine Abhängigkeit durch verschriebene Medikamente spielen Stimulanzien derzeit eine geringe Rolle. Die entsprechenden Substanzen finden sich eher auf dem illegalen Markt wieder.

Als weitere stimulierende Substanz ist Coffein als Zusatz in Schmerz- und Erkältungsmitteln weit verbreitet. Dabei ist umstritten, ob Coffein als Suchtstoff bezeichnet werden kann. Bekannt sind die missbrauchsfördernde Wirkung als Zusatz von Schmerzmitteln sowie der Missbrauch unter Berufskraftfahrern und Schichtarbeitern. Regelmäßiger Coffeinkonsum, auch in Form von Kaffee, führt zur Toleranzsteigerung. Beim Absetzen kommt es häufig zu Entzugskopfschmerzen. In vielen Ländern sind deshalb Mischpräparate aus Schmerzmittel und Coffein verboten.

Seiteninfo

Text: Dr. med. Rüdiger Holzbach, Karen Hartig

Literaturempfehlung

Biederman, Joseph et al. (2008): Stimulant therapy and risk for sub-sequent substance use disorders in male adults with ADHD: A naturalistic controlled 10-year follow-up study. In: American Journal of Psychiatry, 165, 597-603.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.) (2013): adhs aufmerksamkeitsdefizit/hyperaktivitätsStörung ... was bedeutet das? Köln.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (o.J.): Amphetamine. Hamm. (Die Sucht und ihre Stoffe - Eine Informationsreihe über die gebräuchlichsten Suchtstoffe)