Off-Label-Use

In manchen Fällen verschreiben Ärzte Medikamente, die für das jeweilige Anwendungsgebiet oder die Patientengruppe nicht zugelassen sind. Ein solcher „Off-Label-Use“ kann medizinisch gerechtfertigt sein – wenn etwa bei schwerwiegenden Erkrankungen andere Therapien nicht zur Verfügung stehen und mit dem entsprechenden Präparat ein Behandlungserfolg zu erwarten ist. Häufig ist das in der Onkologie oder Kinderheilkunde der Fall.

Davon abzugrenzen ist ein Missbrauch von Medikamenten – etwa wenn Schlaf- und Beruhigungsmittel länger als empfehlenswert eingenommen werden. Oder wenn gesunde Menschen sich mit rezeptpflichtigen Substanzen aufputschen, die zur Behandlung einer Demenz oder Depression zugelassen sind. Bei einem solchen Gebrauch außerhalb der Zulassung ist mit schweren Nebenwirkungen zu rechnen, während die Wirkung zweifelhaft ist.