Arzt:Ärztin und Patient:Patientin
Vielen Patientinnen und Patienten sind die Probleme unerwünschter Wirkungen nicht bewusst. Insbesondere, wenn der Arzt oder die Ärztin das Medikament verschrieben hat. Das ist vor allem bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln (Benzodiazepinen) der Fall. Natürlich liegt die Verantwortung für die Verschreibung bei der Ärztin oder dem Arzt. Doch auch Medizinerinnen und Mediziner haben nicht immer alle möglichen unerwünschten Wirkungen der Medikamente im Blick. Oder sie bekommen nicht mit, dass die Patientin, der Patient das Medikament länger einnimmt als geplant oder in einer höheren Dosierung.
Gemeinsame Entscheidung
Nutzen und Risiken von Medikamenten müssen sorgfältig abgewogen werden. Das gelingt am besten, wenn die Patientinnen und Patienten sich in den Dialog mit der Ärztin, dem Arzt einbringen und damit für ihre eigene Gesundheit Sorge tragen. Sie können sich selbst informieren, zum Beispiel auf den Internetseiten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen oder in einer Beratungsstelle. Nur eine informierte Patientin, ein informierter Patient kann auf Augenhöhe ein Gespräch mit der oder dem Behandler führen und alle Fragen stellen, die noch offen sind. Auf dieser Basis können beide Seiten zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen.
Patientenrechtegesetz: Informations- und Aufklärungspflicht des Arztes
Nicht jede Ärztin, jeder Arzt möchte sich darauf einlassen. Doch Ärzte sind dazu verpflichtet, mit ihren Patienten die Chancen und Risiken aller Therapiemöglichkeiten zu besprechen, und zwar rechtzeitig und im mündlichen Gespräch. So steht es im Patientenrechtegesetz, das 2013 in Kraft getreten ist. Und alle Patienten haben das Recht, diese Informations- und Aufklärungspflicht einzufordern. Andererseits sollten auch Patienten wiederum den Arzt informieren – über alle Medikamente, die sie einnehmen, seien es rezeptpflichtige oder frei verkäufliche. Auch sollten sie nicht eigenmächtig ein Medikament absetzen, es länger als abgesprochen einnehmen oder die tägliche Dosis verändern.
Die 4-K-Regel
4k - Empfehlungen gegen die Abhängigkeit - Film 8 der Reihe Medikamente und Sucht
Eine Abhängigkeit und andere Probleme lassen sich gut vermeiden, wenn Arzt / Ärztin und Patient und Patientin an einem Strang ziehen und beim Umgang mit Benzodiazepinen (und verwandten Substanzen wie Zolpidem, Zopiclon und Zaleplon) die sogenannte 4-K-Regel beachten:
- Klare Indikation: Nehmen Sie das Medikament nur ein, wenn eine eindeutige medizinische Notwendigkeit besteht. Diese sollten Sie in einem Gespräch mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt abklären und auch andere Behandlungsmöglichkeiten in Erwägung ziehen.
- Kleinste notwendige Dosis: Nehmen Sie nur so viel wie nötig ein – und unbedingt so wenig wie möglich. Besprechen Sie die kleinste notwendige Dosis mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt.
- Kurze Anwendung: Nehmen Sie das Medikament nur überbrückend ein für kurze Zeit.
- Kein schlagartiges Absetzen: Hören Sie nicht einfach mit der Einnahme auf, sondern verringern Sie langsam die Dosis – mit ärztlicher Begleitung.
Literaturempfehlung
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.): Medikamenteneinnahme: Risiken vermeiden.
Online Verfügbar