Apotheker und Patient

Zusammen mit den Ärzten tragen Apotheker eine besondere Verantwortung Patienten über unerwünschte Wirkungen aufzuklären und vor Missbrauch und Abhängigkeit zu schützen. Sie sind dazu verpflichtet, bei längerer oder auffälliger Einnahme von Benzodiazepinen, Schmerzmitteln, Laxanzien, Stimulanzien oder anderen kritischen Mitteln das Risiko einer Abhängigkeit anzusprechen (siehe §§ 17 Absatz 8 und 20 Absatz 1 der Apothekenbetriebsordnung).

Hinweise auf einen kritischen Arzneimittelgebrauch können zum Beispiel sein:

  • Das Medikament wird von der Patientin, dem Patienten sehr häufig nachgefragt.
  • Ein kritisches Arzneimittel wird auf Privatrezept verordnet, möglicherweise von verschiedenen Ärzten.
  • Die Rezepte sind gefälscht.
  • Tricks bei der Medikamentenbeschaffung: Der Patient, die Patientin gibt beispielsweise vor, ein Rezept verloren zu haben.
  • Mögliche Manipulation von Arzneimitteln: zum Beispiel Beschwerden über eine angebliche Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit bei Tropfenpräparaten von Opioid-Analgetika.

Bei einem Verdacht sollte die Apothekerin, der Apotheker die Betroffenen möglichst sachlich darauf ansprechen, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten auch den Kontakt zum Arzt suchen. Am einfachsten ist es, über die Symptome mit den Patienten ins Gespräch zu kommen: Gewöhnung und Wirkungsverlust, bei Benzodiazepinen zum Beispiel auch Veränderung der Schlafstruktur, verringertes Konzentrationsvermögen oder ein höheres Risiko für Stürze. Neben dem persönliches Gespräch ist es hilfreich, die Patienten mit schriftlichen Informationen zu versorgen und sie auf Beratungsstellen in der Nähe hinzuweisen.

Wichtig ist es auch, dass die Patienten über die 4-K-Regel informiert werden: Klare Indikation, kleinste notwendige Dosis, kurze Anwendung und kein schlagartiges Absetzen. Einen ambulanten Entzug kann der Apotheker begleiten, indem er die ärztliche Therapie durch motivierende Beratungsgespräche ergänzt und möglicherweise ein pflanzliches Präparat als Alternative empfehlen kann.

In einem Modellprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat sich eine solche Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker als erfolgreich erwiesen: Drei von vier der Benzodiazepin-abhängigen Patienten wurden abstinent oder konnten zumindest die Dosis reduzieren. Der Abschlussbericht des Projektes ist online Verfügbar: Link zum Abschlussbericht.

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Text: Anke Nolte

Literaturempfehlung

Apothekenkammer Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Ärztekammer Hamburg (2011): Verordnung von Benzodiazepinen und deren Analoga. Gemeinsame Handlungsempfehlung von Ärztekammer Hamburg, Kassenärztlicher Vereinigung Hamburg und Apothekerkammer Hamburg. Online Verfügbar

Bundesapothekerkammer (BAK) (Hrsg.) (2008): Medikamente. Abhängigkeit und Missbrauch. Leitfaden für die apothekerliche Praxis. Berlin.