Schmerzmittel (Analgetika)

Patienten mit chronischen Schmerzen wurden wegen der Befürchtung einer Suchtentwicklung in Deutschland lange Zeit unterversorgt. Seit 1996 jedoch ist eine kontinuierliche Zunahme der Verordnung von opioiden Analgetika zu verzeichnen. Diese entspricht dem aktuellen medizinischen Standard in der Schmerztherapie. 1998 wurden die betäubungsmittelrechtlichen Verordnungsvorschriften zur besseren Umsetzung des WHO Stufenschemas zur Tumorschmerztherapie vereinfacht und das Stufenschema auch auf andere Schmerzerkrankungen übertragen. Bei sachgerechter Anwendung von Opioiden sind Abhängigkeitsentwicklungen in Folge der medizinischen Behandlung selten.

WHO-Stufenschema

Grundprinzip des Stufenschemas der Weltgesundheitsorganisation ist eine regelmäßige Einnahme der Medikation im Sinne einer Schmerzprophylaxe. Zweites Grundprinzip ist ein gestuftes Vorgehen: Dieses sieht vor, dass zunächst die Schmerzen mit einem Nicht-Opioidanalgetikum wie Acetylsalicylsäure, Metamizol oder Paracetamol behandelt werden sollen, ggf. in Kombination mit ergänzenden Mitteln wie Antidepressiva oder Kortison. In der zweiten Stufe soll ein schwaches Opioid wie Tramadol, Tilidin oder Dihydrocodein zum Einsatz kommen. Erst in der dritten Stufe werden die starken Opioide empfohlen (Buprenorphin, Morphin).

Schmerzen haben vor allem eine Schutz- bzw. Warnfunktion. Sie verweisen meist auf bestehende Erkrankungen oder Verletzungen. Deshalb sollten sie weder ignoriert noch mit Medikamenten unterdrückt werden, sondern Anlass für eine Ursachenforschung sein. Neuere Untersuchungen belegen, dass sich Schmerzen auch „verselbstständigen“ und zu einer eigenständigen Erkrankung entwickeln können, wenn sie zu lange andauern oder nicht angemessen behandelt werden. Weiterhin kann der Körper ein sogenanntes „Schmerzgedächtnis“ entwickeln; daher sollen Schmerzen frühzeitig und ausreichend behandelt werden. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen, was aus medizinischer Sicht und in der alltäglichen Praxis der Selbstmedikation als frühzeitig und ausreichend zu gelten hat.

Laut Repräsentativerhebungen der letzten Jahre nehmen in Deutschland rund 60 % der Wohnbevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren mindestens einmal jährlich ein Schmerzmittel (Analgetikum) ein. Dabei versuchen etwa 75 %, möglichst lange ohne Schmerzmittel auszukommen.

Schmerzmittel können nach ihren Angriffspunkten bei der Schmerzbekämpfung unterschieden werden. Die peripher wirkenden Analgetika verhindern die Entstehung des Schmerzes am Verletzungsort. Diese Substanzen wirken zusätzlich fiebersenkend und teilweise auch entzündungshemmend. Dazu gehören die überwiegend rezeptfreien apothekenpflichtigen Schmerzmittel, die häufig in der Selbstmedikation (insbesondere gegen Kopfschmerzen) eingesetzt werden.

Zentral wirksame Analgetika unterdrücken durch ihre Wirkung die Weiterleitung von Schmerzimpulsen in Rückenmark und Gehirn – dem zentralen Nervensystem. Hierzu zählen die stark wirksamen Opiate und die opiatähnlichen und opioiden Analgetika, die rezeptpflichtig sind und/oder dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.

Migräne tritt oft mit rezidivierend auftretenden Attacken auf, so dass es zu mehrfacher Einnahme eines Schmerzmittels innerhalb eines Monats kommt. Der Gefahr von Überdosierung und zu häufiger Einnahme sollte durch eine vom Neurologen gesteuerte prophylaktische Behandlung mit Mitteln begegnet werden, die bezüglich Gewöhnung und Abhängigkeit unproblematisch sind.

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Peripher wirksame Analgetika

Zentral wirksame Analgetika

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Text: Dr. med. Rüdiger Holzbach, Karen Hartig