Zolpidem, Zopiclon, Zaleplon ("Z-Drugs")

Während die Verordnungen von Benzodiazepinen sinken, werden in den letzten Jahren zunehmend die Wirkstoffe Zolpidem und Zopiclon verschrieben. Im Hinblick auf ein Abhängigkeitsrisiko werden sie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als ähnlich problematisch wie Benzodiazepine eingestuft. Vor einer Verordnung an Patientinnen und Patienten mit einer Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit in der Vorgeschichte wird gewarnt.

Als Schlafmittel der „dritten Generation“ gelten die sogenannten Non-Benzodiazepine Zolpidem (z. B. Stilnox®), Zopiclon (z. B. Ximovan®) und Zaleplon (seit Oktober 2010 kein Vertrieb mehr in Deutschland), auch „Z-Drugs“ genannt. Sie sind seit Ende der 70er bzw. Ende der 80er Jahre auf dem Markt und chemisch nicht mit den Benzodiazepinen verwandt, besitzen aber pharmakologisch ähnliche Eigenschaften.

Die Z-Drugs werden zum Teil alternativ zu den Benzodiazepinen verordnet, da anfänglich deren Abhängigkeitspotenzial unterschätzt wurde. Ähnlich wie bei den Benzodiazepinen entfällt etwa die Hälfte der Apothekenumsätze auf Privatrezepte, obwohl nur etwa 10% der Bevölkerung privat versichert sind. Ärzte, die zugelassene Medikamente auf Privatrezept an gesetzlich Krankenversicherte verordnen, wissen meist um die Problematik dieser Verschreibungsform. Die Nebenwirkungen entsprechen weitgehend denen der Benzodiazepine.

Sowohl das Risiko eines Wirkverlustes nach wenigen Wochen als auch das Abhängigkeitsrisiko müssen laut Weltgesundheitsorganisation ähnlich hoch wie bei den Benzodiazepinen eingestuft werden (Liste IV im Sinne der Konvention der Vereinten Nationen über psychotrope Substanzen von 1971 (Wiener Konvention)). Vor einer Verordnung dieser Substanzen an Benzodiazepinabhängige wird daher von der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft gewarnt.

Der Vorteil der Z-Drugs ist deren kurze Halbwertszeit, so dass die Gefahr eines „hang over“ – also einer Restwirkung am nächsten Morgen – geringer ist. Im Vergleich zu den meisten Benzodiazepin-Präparaten sind die Z-Drugs schwächer dosiert.

Seiteninfo

Text: Dr. med. Rüdiger Holzbach, Karen Hartig

Literaturempfehlung

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (1999): Keine Verordnung von Zolpidem bei bekannter Benzodiazepinabhängigkeit. In: Deutsches Ärzteblatt, 96(10), A-648.

United Nations (1971): Convention on psychotropic Substances. Vienna. Internet: Convention on psychotropic Substances (Eng).
Deutsche Übersetzung:
Übereinkommen vom 21. Febr. 1971 über psychotrope Stoffe (mit Anhang)