Zolpidem, Zopiclon, Eszopiclon ("Z-Drugs")

Während die Verordnungen von Benzodiazepinen sinken, werden in den letzten Jahren zunehmend die Wirkstoffe Zolpidem, Zopiclon und Eszopiclon verschrieben. Im Hinblick auf ein Abhängigkeitsrisiko werden sie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als ähnlich problematisch wie Benzodiazepine eingestuft. Vor einer Verordnung an Patientinnen und Patienten mit einer Abhängigkeitserkrankung in der Vorgeschichte wird gewarnt.

Als Schlafmittel der „dritten Generation“ gelten die sogenannten Non-Benzodiazepine Zolpidem (z. B. Stilnox®), Zopiclon (z. B. Ximovan®) und Eszopiclon (z.B. Lunivia®) auch „Z-Drugs“ genannt. Die ersten Präparate sind seit Ende der 1970er Jahre auf dem Markt und chemisch nicht mit den Benzodiazepinen verwandt, besitzen aber pharmakologisch ähnliche Eigenschaften.

Die Z-Drugs werden zum Teil alternativ zu den Benzodiazepinen verordnet, da anfänglich deren Abhängigkeitspotenzial unterschätzt wurde. Ähnlich wie bei den Benzodiazepinen entfällt etwa die Hälfte der Apothekenumsätze auf Privatrezepte, obwohl nur etwa 10% der Bevölkerung privat versichert sind. Ärzte und Ärztinnen, die zugelassene Medikamente auf Privatrezept an gesetzlich Krankenversicherte verordnen, wissen meist um die Problematik dieser Verschreibungsform. Die Nebenwirkungen entsprechen weitgehend denen der Benzodiazepine.

Sowohl das Risiko eines Wirkverlustes nach wenigen Wochen als auch das Abhängigkeitsrisiko müssen laut Weltgesundheitsorganisation ähnlich hoch wie bei den Benzodiazepinen eingestuft werden (Liste IV im Sinne der Konvention der Vereinten Nationen über psychotrope Substanzen von 1971 (Wiener Konvention)). Vor einer Verordnung dieser Substanzen an Benzodiazepinabhängige wird daher von der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft gewarnt.

Der Vorteil der Z-Drugs ist deren kurze Halbwertszeit, so dass die Gefahr eines „hang over“ – also einer Restwirkung am nächsten Morgen – geringer ist. Im Vergleich zu den meisten Benzodiazepin-Präparaten sind die Z-Drugs schwächer dosiert.

Literaturempfehlung

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht): S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen – 1. Auflage. Version 01. 2020. Internet: https://register.awmf.org/assets/guidelines/038-025l_S3_Medikamtenbezogene-Stoerungen_2021-01.pdf, Zugriff: 03.02.2025

United Nations (1971): Convention on psychotropic Substances. Vienna. Internet: Convention on psychotropic Substances (Eng).
Deutsche Übersetzung:
Übereinkommen vom 21. Febr. 1971 über psychotrope Stoffe (mit Anhang)