Zentral wirksame Analgetika

Bei der Behandlung starker Schmerzen aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs sind zentral wirksame Analgetika auf Opioidbasis unverzichtbar. Bei einer fachgerechten Schmerztherapie, die auf die seelische Komponente von Schmerz und Krankheit eingeht sowie die Suchtgefahr berücksichtigt, ist bei Krebserkrankungen das Abhängigkeitsrisiko gering. Gefährlich ist die oft missbräuchlich gesuchte Wirkung der Opioide: Sie machen eine „angenehme innere Wärme“, euphorische Stimmung und eine Gelassenheit bis Gleichgültigkeit (mit der die Schmerzen und die durch die Erkrankung bestehenden Einschränkungen besser zu ertragen sind). Daher haben Opioidanalgetika ein hohes Suchtpotenzial und werden auch auf dem illegalen Markt gehandelt. Bei längerem Gebrauch senken sie die Schmerzschwelle, sodass Schmerzen schneller und stärker auftreten können. Ein Teufelskreis kann beginnen, wenn hierauf mit einer Dosissteigerung reagiert wird. Bei Menschen mit Suchterkrankungen in der Vorgeschichte ist das Abhängigkeitsrisiko besonders hoch.

Die auf Gehirn- oder Rückenmarksebene, also „zentral“ wirkenden Schmerzmittel sind überwiegend Opiate oder daraus abgeleitete Medikamente. Im 19. Jahrhundert gelang es erstmals, aus dem Schlafmohn (Opium) Morphin zu isolieren. Seitdem wurden verschiedene Opiate und opiatähnliche Substanzen erforscht. Aus Morphin konnte Hydromorphon und Diacetylmorphin (Heroin) synthetisiert werden, aus Codein das Hydrocodein, Oxycodon und Buprenorphin. Vollsynthetische Opioide sind Dextromoramid, Dextropropoxyphen, Methadon, Levo-Methadon, Pentazocin, Pethidin, Piritramid, Tilidin, Tramadol (als Schmerzmittel) sowie Fentanyl, Alfentanil, Sufentanil und Remifentanil (als Narkosemittel). Opioide Wirkstoffe (z. B. Codein) finden darüber hinaus Verwendung in hustenstillenden Mitteln. Häufige Nebenwirkungen sind unter anderem Müdigkeit, Schwindel, Apathie, depressive Stimmung und Verstopfung bis zum Darmverschluss.

Die Verschreibung von Opioiden sollte nur nach sorgfältiger Diagnostik der Schmerzursachen und, soweit möglich, Behandlung der Ursache in Betracht gezogen werden. Und erst, wenn andere Maßnahmen und Medikamente den Schmerz nicht ausreichend lindern konnten. Die Verordnung muss immer im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplans der Schmerzen erfolgen, der auch nicht medikamentöse Maßnahmen umfasst. Außer bei nicht-heilbaren Tumorerkrankungen sollte bereits zu Beginn eine zeitliche Befristung der Verordnung vereinbart werden. Aufgrund der Gewöhnung des Körpers und der sich bei längerer Einnahme erhöhenden Schmerzempfindlichkeit, sollten Opioide nicht bei Schmerzen unklarer oder überwiegend psychosomatischer Ursache gegeben werden. Dies trifft in den meisten Fällen auch auf Kopf- und Rückenschmerzen zu.

Literaturempfehlung

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.) (o. J.): Schmerzmittel. Hamm. (Die Sucht und ihre Stoffe – Eine Informationsreihe über die gebräuchlichsten Suchtstoffe) 

Jones, C.M.P. et al. (2023): Opioid analgesia for acute low back pain and neck pain (the OPAL trial): a randomised placebo-controlled trial. Lancet, 402(10398), 304-312.

Nobis, H.-G.; Rolke, R.; Graf-Baumann, T. (Hrsg.) (2012): Schmerz - eine Herausforderung. Informationen für Betroffene und Angehörige. Berlin; Heidelberg: Springer.

Streltzer, J.; Linden, M. (2008): Erhöhte Schmerzempfindlichkeit unter Dauerbehandlung mit Opiaten. Nervenarzt, 79, 607-611.